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Wie kommt man mit 424€ im Monat als Alleinstehender über die Runden?

Grundlage für die Festsetzung der Regelbedarfe sind Auswertungen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS), wo ca. 60000 Personen aus den untersten Verbrauchergruppen (ausgenommen Empfänger von Leistungen der Sozialhilfe), ihre gesamten Ein- und Ausgaben dokumentieren. Aus diesen Ergebnissen wird der sog. Eckregelsatz gebildet mit prozentualer Aufteilung für folgende Bereiche:

h4 2019

Lebensmittel und alkoholfreie Getränke, 158,00 €

Freizeit, Kultur, 41,00 €

Nachrichtenübermittlung (Telefon, Handy), 38,00 €

Wohnen, Energie (davon 36€ Strom), 38,00 €

Bekleidung und Schuhe, 37,00 €

Verkehr, 35,00 €

Bildung, 1,00 €

Andere Waren und Dienstleistungen (z.B. Friseur), 33,00 €                         

Gesundheit (z.B. Zuzahlungen Arzneimittel), 16,00 €

Einrichtungsgegenstände für Haushalt, 27,00 €

                                                                                                             424,00 €

 

Mit diesem Betrag im Monat auszukommen ist sehr schwierig. Frisches Obst und Gemüse zu kaufen will daher gut überlegt sein. Die Konsequenz ist oft einseitige, ungesunde Ernährung, nach dem Motto Quantität vor Qualität, und hat nicht selten gesundheitliche Probleme zur Folge.

Es können keine oder nur geringfügige Rücklagen gebildet werden, um z.B. Reparaturen zu begleichen oder neue Elektrogeräte anzuschaffen.

Am meisten zu schaffen macht den Betroffenen aber die fehlende Perspektive. Niemand weiß, wann er eine Arbeit findet und wie lange er auf diese Sozialleistung angewiesen ist. Diese Unsicherheit, verbunden mit der psychischen Belastung, Einsamkeit und soziale Ausgrenzung, bleiben nicht aus.

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