SOZIALPÄDAGOGISCHE FAMILIENHILFE
(folgend als SPFH abgekürzt)
WAS und FÜR WEN ist SPFH?
SPFH begleitet und berät Familien in schwierigen Lebenslagen. Dies kann zum Beispiel sein bei Schwierigkeiten in der Erziehung, Überforderung der Eltern, finanzielle Probleme oder belasteten Beziehungen zwischen Eltern / Partner und Kindern. In der Regel dauert diese Hilfe über einen längeren Zeitraum. Bei der SPFH handelt es sich um ein Angebot aus den „Hilfen zur Erziehung“ (SGB VIII, §31 Kinder- und Jugendhilfegesetz).
WO beantrage ich SPFH?
Die Hilfe kann beim Jugendamt beantragt werden. Ziele werden formuliert und schriftlich im Hilfeplan festgehalten.
Der Familie entstehen dafür keine Kosten, da dies vom Jugendamt bezahlt wird.
WIE funktioniert SPFH?
Die sozialpädagogische Fachkraft kommt zu Ihnen nach Hause. Gemeinsam mit Ihnen werden neue Lösungswege besprochen und ausprobiert. Die Mitarbeiterin unterstützt sie dabei, Ihre Fähigkeiten und Stärken zu erkennen und bestmöglich zur Situationsänderung zu nutzen. Außerdem leitet die SPFH Sie an und gibt praktische Hilfestellungen.
Die Mitarbeiter/In arbeitet mehrere Stunden
in der Woche nach Terminabsprache in der Familie.
UND SONST?
Entscheidend ist der Veränderungswille sowie die Bereitschaft der Familie zur Zusammenarbeit mit der Fachkraft.