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Eingliederungshilfe

für Kinder und Jugendliche bei drohender seelischer Behinderung durch eine Teilleistungsstörung (SGB VIII § 35a)

Auftrag:

Kinder und Jugendliche, die aufgrund einer Teilleistungsstörung z.B. Legasthenie oder Dyskalkulie von einer seelischen Behinderung bedroht oder bereits beeinträchtigt sind, haben nach §35a SGBVIII einen gesetzlich geregelten Anspruch auf Eingliederungshilfe in Form von Therapie.

Bedingungen:

Voraussetzung für eine solche Therapie ist ein kinder- und jugendpsychiatrisches Gutachten, in dem sowohl eine Teilleistungsstörung attestiert, sowie eine drohende Beeinträchtigung der seelischen Gesundheit des Kindes und eine damit verbundene oder zu erwartende Einschränkung der gesellschaftlichen Teilhabe in mindestens einem zentralen Lebensbereich (Familie, soziales Umfeld oder Schule) festgestellt wurde.

Außerdem ist ein Antrag auf Eingliederungshilfe nach §35a SGBVIII beim zuständigen Jugendamt zu stellen, welches den Bedarf eigens prüft und bei Bewilligung die Kosten der Therapie trägt.

Mögliche Symptome einer „seelischen Behinderung“:

Versagens- und Prüfungsängste und daraus resultierende Schulangst, Schul- und Lernverweigerung, Schlafstörungen und/oder psychosomatische Beschwerden, wie Kopf-, Bauchschmerzen oder Übelkeit, die nicht durch andere Ursachen zu erklären sind, bis hin zu psychischen Erkrankungen durch eine chronische Überforderungssituation.

Arbeitsweise und Angebot:

  • Therapeutische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, u.a.
    • Förderung des Selbstwertgefühls
    • Bewältigungsstrategien für den Umgang mit bzw. Abbau von schulbezogenen Ängsten
    • Vermittlung und Aufbau des Regelverständnisses
    • Entwicklung von Lernstrategien
  • Elternarbeit
  • Gespräche und Zusammenarbeit mit Schulen, Ärzten und anderen Beratungsdiensten
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