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Berlin/Freiburg, 16.03.2021. Fehlanreize regulieren – aber nicht zulasten der Betroffenen. Der Gesetzentwurf zur Reform der Pflegeversicherung rückt näher. Er offenbart: Das Nachsehen werden die Tagespflegen haben.

Der Gesetzentwurf zur Reform der Pflegeversicherung rückt näher, was der VKAD, der Verband der katholischen Altenhilfe in Deutschland, sehr begrüßt. In einem bislang unveröffentlichten Arbeitspapier des Bundesgesundheitsministeriums ist die Absenkung der Refinanzierung von Tagespflege auf 50 Prozent vorgesehen, wenn ambulante Pflegesachleistungen oder Kombileistung in Anspruch genommen werden.

„Alle warten auf den großen Wurf aus dem Bundesministerium für Gesundheit. Doch was bisher durchsickert, ist enttäuschend. Pflegebedürftige Personen und deren pflegende Angehörige werden demnach im Regen stehen gelassen“, kommentiert Eva-Maria Güthoff, Vorsitzende des Verbandes katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V. (VKAD), die Vorhaben zur Pflegereform. „Diese Planungen werden ein Aus für viele Tagespflegen bedeuten. Gerade dieser Teil der Versorgung ist ein wichtiges Element zur Entlastung pflegender Angehöriger sowie zur Versorgung einer zunehmend alternden Gesellschaft“, so Güthoff weiter.

In einem bereits Anfang November 2020 vorgestellten Eckpunktepapier zur Pflegereform hatte das Bundesgesundheitsministerium diesen Schritt angekündigt. Die Begründung: Fehlanreize im Bereich der Tagespflege sollten beseitigt werden. „Mit diesem Vorhaben sollen Anbieter abgestraft werden, die betreutes Wohnen mit dem Angebot von Tagespflege zu sogenannten Stapelleistungen kombinieren“, erklärt Andreas Wedeking, Geschäftsführer des VKAD. „Hier wird das Kind mit dem Bad ausgeschüttet, wenn versucht wird, die Attraktivität für solche Angebote zu minimieren. Diese Modelle kombinieren häufig alle im ambulanten Bereich möglichen Leistungen, die nah an ein stationäres Pflegesetting heranrücken, ohne die Anforderungen der stationären Langzeitpflege erfüllen zu müssen. Ich vermisse jedoch den Beleg für die Fehlanreize“, so Wedeking weiter. Beim VKAD ist man sich einig: Stapelleistungen, um Gewinne zu erzielen, höhlen das Pflegesystem aus. Korrekturen dürfen jedoch nicht dazu führen, dass vorstationäre Angebote abgebaut werden und der Druck auf pflegende Angehörige und die stationäre Langzeitpflege zunimmt.

Zum Hintergrund

Tagespflegeeinrichtungen sollen als teilstationäre Pflegeform die Pflegesituation in der Häuslichkeit stabilisieren und entlasten. Dieses Angebot eignet sich besonders für Menschen mit Demenz die noch mobil sind, aber eine vollumfängliche Betreuung benötigen. Tagespflegeeinrichtungen entlasten Pflegende bei einer oft Jahre währenden Doppelbelastung. Bisher können Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 teilstationäre Tages- und Nachtpflege zusätzlich zu ambulanten Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder der Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI in Anspruch nehmen, ohne dass eine Anrechnung auf diese Ansprüche erfolgt.

Herausgegeben vom Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland e. V. (VKAD

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